Zuständigkeiten

Die Entscheidungen in Sachen Bewilligung der Leistungen der Pflegeversicherung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d'évaluation et de contrôle - AEC) der Pflegeversicherung, welche dem für die Gesundheit und soziale Sicherheit zuständigen Minister untersteht.

Die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) nimmt im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung Bewertungs-, Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr.

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