Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung // Die Luxemburger Regierung
Bewertungen der Pflegebedürftigkeit und Lockerung der sanitären Maßnahmen
Die Verfahren der Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung (AEC - Administration d’évaluation et de contrôle de l’assurance dépendance) werden kontinuierlich an die sanitäre Situation angepasst, um sowohl die Kontinuität der Verwaltungsarbeit als auch qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu gewährleisten und die eingehenden Leistungsanträge zu bearbeiten.
Die AEC führt Bewertungen und Neubewertungen der Pflegebedürftigkeit unter Einhaltung der Gesundheitsvorschriften und gemäß den geltenden Anweisungen durch.
Zuständigkeiten
Die Entscheidungen in Sachen Bewilligung der Leistungen der Pflegeversicherung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d'évaluation et de contrôle - AEC) der Pflegeversicherung, welche dem für die soziale Sicherheit zuständigen Minister untersteht.
Die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) nimmt im Rahmen der Leistungen der Pflegeversicherung Bewertungs-, Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr.
Wussten Sie schon?
Hauptziel der Pflegeversicherung ist die Übernahme der Hilfe- und Pflegeleistungen, die für Pflegebedürftige erbracht werden, die in ihrem häuslichen Umfeld oder in einer Hilfe- und Pflegeeinrichtung leben, d. h.:
- Sachleistungen
- technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.
Bei pflegebedürftigen Personen, die in ihrem häuslichen Umfeld leben, kann die Übernahme unter gewissen Bedingungen Geldleistungen als Ersatz für Sachleistungen umfassen.
Praktischer Ratgeber
Leichte Sprache
Formalitäten
Gesetzgebung
Helplines
Helplines
Für allgemeine Auskünfte:
Helpline Sekretariat
- Telefon: (+352) 247-86060
- Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- E-Mail
- Fax: (+352) 247-86061
Für sämtliche Auskünfte im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln, einer Wohnraum- oder einer Fahrzeuganpassung:
Helpline Technische Hilfsmittel
- Telefon: (+352) 247-86040
- Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax : (+352) 247-86055
Wichtiger Hinweis: Sie sollten keinesfalls auf eigene Initiative technische Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Pflegebett, Gehhilfen) kaufen, Wohnraumanpassungsarbeiten beginnen oder Ihr Fahrzeug anpassen lassen. Sie sollten unbedingt die Genehmigung der AEC abwarten. Das Gesetz sieht keine rückwirkende Kostenübernahme vor.
Für sämtliche Auskünfte bezüglich der Abrechnung und der Zahlung der Geldleistung:
Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS)
- Telefon: (+352) 2757 - 4455
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:30 Uhr