Behandelnder Arzt - praktische Ratschläge

Richtlinien für ärztliche Kollegen und Kolleginnen für die Erstellung des „Ärztlichen Gutachtens des behandelnden Arztes im Rahmen eines Antrags auf Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung“ (R20)

Der versicherte Patient nimmt bei der Erfüllung der Aufgaben der Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung (Administration d'évaluation et de contrôle de l'assurance dépendance - AEC) eine zentrale Rolle ein: Es ist uns wichtig, dass er ein würdiges, selbstbestimmtes Leben führen kann, indem er in die Gesellschaft integriert ist.

Dabei setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als Ärzte. Tatsächlich sind die im R20 enthaltenen relevanten Informationen für uns von entscheidender Bedeutung, um den Leistungsantrag bestmöglich und schnellstmöglich bearbeiten zu können.

  • Der R20 ist ein integraler Bestandteil des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung und sein Eingangsdatum bei der CNS bestimmt den Beginn der Kostenübernahme für Sachleistungen. Eine Verzögerung bei der Einreichung des R20 kann daher dazu führen, dass erhebliche Kosten zu Lasten des Versicherten gehen.
  • Ein Antrag auf Pflegeversicherung und damit auf R20 ist sinnvoll, wenn eine Pflegebedürftigkeit auf der Ebene der Aktivitäten des täglichen Lebens auftritt. Präventive Anträge für noch selbstständige Patienten sind nicht sinnvoll, insbesondere wenn es sich um Anträge für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung für noch selbstständige Patienten handelt.
  • Der R20 wird Ihnen direkt von der Pflegeversicherung ausgezahlt und der Patient muss ihn nicht bezahlen.

Einige Anmerkungen zu den verschiedenen Rubriken im R20:

Rubrik 1 bezieht sich auf die aktuellen Gesundheitsprobleme, die den Grund für den Antrag darstellen. Je nachdem, wo sich der Patient zum Zeitpunkt der Erstellung des R20 befindet, ist nur eine der drei Rubriken auszufüllen.

Rubrik 2 bezieht sich auf die Vorgeschichte des Patienten und legt besonderen Wert auf die beiden Hauptursachen für Pflegebedürftigkeit in Luxemburg, nämlich motorische Probleme (Folgen traumatischer Knochenverletzungen, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats, neurologische Erkrankungen) und kognitive Probleme (dementielle Syndrome, prädementielle Stadien, MCI, psychische Erkrankungen).

Auch in Rubrik 3 ist es die Meinung des Arztes, der seinen Patienten kennt und den R20 verfasst, die für uns sehr wertvoll ist, auch wenn Sie vielleicht der Ansicht sind, dass es sich bei den angeforderten Angaben nicht um medizinische Daten im eigentlichen Sinne handelt. Die ärztliche Sicht auf die Selbstständigkeit oder Pflegebedürftigkeit des Patienten in den fünf Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens, sei es aus der Sicht des Hausarztes, der eine ganzheitliche Sicht auf seinen Patienten hat, den er oft schon sehr lange betreut, oder aus der Sicht des Facharztes, der den Patienten während eines eventuellen Krankenhausaufenthalts beobachtet hat, sind wertvolle Informationen. Es ist die medizinische Sicht des Arztes, die uns interessiert. Die Meinung des Pflegepersonals - bei Patienten, die in einer Einrichtung mit ständigem Aufenthalt leben - wird vom medizinischen oder paramedizinischen Gutachter der AEC eingeholt, der den Patienten am Krankenbett besucht, und natürlich auch die Meinung des Patienten selbst.

  • Unterrubrik 3.2. ermöglicht es Ihnen, die Situation bestimmter Patienten zu beschreiben, die Sie, obwohl noch selbstständig, dennoch um die Erstellung eines R20 bitten.
    • So wird ein Patient, der einen isolierten Bedarf entweder für die Haushaltsführung, das Einkaufen oder das Kochen hat, ohne jedoch in den Aktivitäten des täglichen Lebens (Körperpflege, Toilettengang, Ernährung, An- und Auskleiden, Mobilität) pflegebedürftig zu sein, keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten..
    • Die Ablehnungsquote nach der Bewertung durch die AEC liegt derzeit bei 14 %, wobei 3 % der Betroffenen völlig selbstständig sind und 11 % der Patienten den Mindestbedarf von 3,5 Stunden pro Woche an Hilfe und Pflege bei den Aktivitäten des täglichen Lebens nicht erreichen.
  • In Unterrubrik 3.3. kann die Dauer der Pflegebedürftigkeit bestimmt werden, da die Pflegeversicherung nur für Langzeitpflege (> 6 Monate) aufkommt.
    • Ein Beispiel: Eine 30-jährige, ansonsten gesunde Person, die nach einem Bruch der oberen Gliedmaßen mehrere Wochen lang einen Gips trägt, benötigt zwar Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, fällt aber nicht unter die Pflegeversicherung, da eine Reversibilität aller Wahrscheinlichkeit nach vor sechs Monaten zu erwarten ist.
  • Unterrubrik 3.4. betrifft die Gewährung der „Pauschale für Inkontinenzmaterial“ (Forfait pour matériel d’incontinence - FMI). Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag zur Beteiligung an den Kosten für Inkontinenzmaterial, der Versicherten gewährt wird, die bei den Aktivitäten des täglichen Lebens als pflegebedürftig anerkannt sind.
  • Unterrubrik 3.5. ermöglicht es, Patienten zu identifizieren, die möglicherweise eine Nachtwache benötigen. Dies betrifft Patienten in der häuslichen Umgebung, für die ein Dienstleister zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr einspringen kann, entweder bei besonders schwerer Pflegebedürftigkeit oder bei vorübergehender Abwesenheit der Pflegeperson, sei es wegen Krankheit oder wegen eines berechtigten Bedürfnisses nach Entlastung.

Zu Rubrik 4 entnehmen Sie bitte dem Schema im Anhang die verschiedenen Möglichkeiten der Bereitstellung technischer Hilfsmittel. Ein R20 ist in der Tat nicht in allen Fällen erforderlich. In dieser Rubrik 4 können Sie die aktuell medizinisch indizierten technischen Hilfsmittel oder Wohnungsanpassungen angeben. Außerdem können Sie bei komplexen technischen Hilfsmitteln alle technischen Details angeben, die Sie für sinnvoll erachten. Anhand Ihrer Beschreibung kann der medizinische oder paramedizinische Gutachter, der die Bewertung am Krankenbett vornimmt, den Bedarf an technischer Hilfe bestimmen, die für den Patienten am besten geeignet ist.

Abschließend muss der R20 datiert, unterschrieben und mit Ihrem Stempel versehen werden, damit er ordnungsgemäß verarbeitet werden kann.

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