Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Ziel der Pflegeversicherung ist es, zumindest einen Teil der durch die Pflege und die benötigte Hilfe einer Drittperson bei der Durchführung der Aktivitäten des täglichen Lebens (AEV) entstandenen Kosten zu decken.

Hauptziel der Pflegeversicherung ist die Übernahme der Hilfe- und Pflegeleistungen, die für Pflegebedürftige erbracht werden, die in ihrem häuslichen Umfeld oder in einer Hilfe- und Pflegeeinrichtung leben, d. h.:

  • Sachleistungen;
  • technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.

Bei pflegebedürftigen Personen, die in ihrem häuslichen Umfeld leben, kann die Übernahme unter gewissen Bedingungen Geldleistungen als Ersatz für Sachleistungen umfassen.

Besonderheiten der Palliativpflege

Benötigt eine Person Palliativpflege, braucht sie keinen Antrag auf „Pflegeversicherung“ einzureichen und sich einer Bewertung seitens der AEC zu unterziehen, sondern muss ihren Arzt bitten, eine Erklärung im Hinblick auf den Erhalt von Palliativpflege beim kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung vorzulegen.

Die von der Krankenversicherung vorgesehenen ärztlichen Leistungen sind durch die Vorschriften aus der Satzung der Nationalen Gesundheitskasse abgedeckt. Der gesamte Leistungskatalog der Pflegeversicherung, mit Ausnahme der Wohnraumanpassungen, ist für die Empfänger von Palliativpflege erhältlich. Die technischen Hilfsmittel, die zur Verfügung gestellt werden können, sind in einer spezifischen Liste in Anhang 2 der jeweils geltenden großherzoglichen Verordnung aufgeführt. Bei der Übernahme der Aktivitäten des täglichen Lebens (AEV) gilt eine Pauschale von 780 Minuten.

Personen, die bereits eine Geldleistung der Pflegeversicherung beziehen, behalten ihren Anspruch auf diese Leistung bei der Eröffnung des Anspruchs auf Palliativpflege.

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch auf der Website des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit.

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