Die Pflegeversicherung

Ziel der Pflegeversicherung ist es, zumindest einen Teil der durch die Pflege und die benötigte Hilfe einer Drittperson bei der Durchführung der Aktivitäten des täglichen Lebens entstandenen Kosten zu decken: Hilfe- und Pflegeleistungen in den Bereichen Körperpflege, Toilettengang, Ernährung, An-/Auskleiden und Mobilität.

Die Übernahme dieser Kosten durch das Gemeinwesen ist sowohl durch die Allgemeinheit und Einheitlichkeit des Risikos, das jeden von uns in jedem Alter treffen kann, als auch durch die Höhe der Kosten, die nicht von einer einzelnen Person oder aber ihrer Familie getragen werden können, gerechtfertigt. Im Rahmen der Pflegeversicherung entsteht ein bedingungsloser Anspruch auf die Leistungen, d. h. unabhängig von den finanziellen Mitteln der pflegebedürftigen Personen.

Pflegebedürftigkeit ist genau wie Krankheit ein versichertes Risiko der Sozialversicherung und funktioniert nach den gleichen Grundsätzen: jeder zahlt einen Pflichtbeitrag, und wenn ein Versicherter pflegebedürftig wird, hat er Anspruch auf die Versicherungsleistungen.

Hauptziel der Pflegeversicherung ist die Übernahme der Hilfe- und Pflegeleistungen, die für Pflegebedürftige erbracht werden, die in ihrem häuslichen Umfeld oder in einer Hilfe- und Pflegeeinrichtung leben, d. h.:

  • Sachleistungen;
  • technische Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.

Bei pflegebedürftigen Personen, die in ihrem häuslichen Umfeld leben, kann die Übernahme unter gewissen Bedingungen Geldleistungen als Ersatz für Sachleistungen umfassen.