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Die Bewertungs- und Kontrollbehörde
Im Rahmen der Pflegeversicherung hat die Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC) folgende Aufgaben:
- die Gutachten bezüglich des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit erstellen, die von der pflegebedürftigen Person benötigten Hilfe- und Pflegeleistungen ermitteln und die Dokumentation der durchzuführenden Hilfe- und Pflegeleistungen erstellen;
- informieren und beraten;
- die Angemessenheit der tatsächlich erbrachten Leistungen und der benötigten Leistungen kontrollieren und messen;
- die Qualität der für die pflegebedürftige Person erbrachten Leistungen kontrollieren;
- Berichte in Sachen Qualitätskontrolle der Pflege erstellen;
- auf Anfrage anderer öffentlicher Dienste Gutachten erstellen.
Die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) der Pflegeversicherung nimmt ihre Aufgaben durch das Einholen von Auskünften und die Durchführung einer Bewertung bei den Antragstellern in deren häuslichem Umfeld oder in der Hilfe- und Pflegeeinrichtung, in der sie untergebracht sind, wahr.
Die Verwaltung der Pflegeversicherung wird von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) übernommen.