Die Bewertungs- und Kontrollbehörde

Im Rahmen der Pflegeversicherung hat die Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC) folgende Aufgaben:

  • die Gutachten bezüglich des Vorliegens einer Pflegebedürftigkeit erstellen, die von der pflegebedürftigen Person benötigten Hilfe- und Pflegeleistungen ermitteln und die Dokumentation der durchzuführenden Hilfe- und Pflegeleistungen erstellen;
  • informieren und beraten;
  • die Angemessenheit der tatsächlich erbrachten Leistungen und der benötigten Leistungen kontrollieren und messen;
  • die Qualität der für die pflegebedürftige Person erbrachten Leistungen kontrollieren;
  • Berichte in Sachen Qualitätskontrolle der Pflege erstellen;
  • auf Anfrage anderer öffentlicher Dienste Gutachten erstellen.

Die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) der Pflegeversicherung nimmt ihre Aufgaben durch das Einholen von Auskünften und die Durchführung einer Bewertung bei den Antragstellern in deren häuslichem Umfeld oder in der Hilfe- und Pflegeeinrichtung, in der sie untergebracht sind, wahr.

Die Verwaltung der Pflegeversicherung wird von der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) übernommen.