Antragsteller im häuslichen Wohnumfeld

Bitte lesen Sie dieses Blatt vor Ihrem Begutachtungstermin mit dem Referenten der AEC (Administration d’évaluation et de contrôle) der Pflegeversicherung sorgfältig durch.

Wenn eine Pflegeperson Sich an Ihrer Hilfe und Pflege beteiligt

Das Gesetz sieht vor, dass die Person, die regelmäßig und mindestens einmal pro Woche an Ihrer Hilfe und Pflege teilnimmt unter gewissen Bedingungen als Pflegeperson zurückbehalten werden kann.  Bei der Pflegeperson kann es sich um eine Fachkraft, einen Familienangehörigen oder eine andere Privatperson handeln.

Ist die Pflegeperson identifiziert und evaluiert können Naturleistungen (Hilfe und Pflege die durch einen Pflegedienst übernommen werden) durch Geldleistungen ersetzt werden:

  • Die Anwesenheit der Pflegeperson bei der Begutachtung ihrer Bedürfnisse durch den Referenten der AEC ist obligatorisch.
  • Die Kapazitäten und die Verfügbarkeit der Pflegeperson um den gesamten oder einen Teil Ihres Bedarfs an Hilfe und Pflege zu übernehmen, wird bewertet.
  • Sie müssen den Nachweis betreffend Ihrer Pflegeperson ausfüllen.
  • Die ausgewählte Pflegeperson verpflichtet sich, bis zu Ihrer nächsten Begutachtung die benötigte Hilfe und Pflege zu leisten.

Anhand dieser Kriterien und Beobachtungen entscheidet der Referent der AEC ob die Person, die an Ihrer Pflege teilnimmt, als Pflegeperson im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann:

  • Wenn diese Person nicht als Pflegeperson betrachtet werden kann, werden alle Leistungen in Form von Sachleistungen und nicht als Geldleistung erbracht. Sachleistungen können nur an ein von der Caisse nationale de santé (CNS) zugelassenen Pflegedienst (Réseau d’aides et de soins: RAS) gezahlt werden.
  • Wenn diese Person als Pflegeperson betrachtet werden kann, kann sie die benötigte Hilfe und Pflege allein oder in Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst garantieren:

-          Der Referent der AEC legt fest, ob die Pflegeperson in der Lage ist, sämtliche genehmigten Hilfe- und Pflegeleistungen selbst durchzuführen, oder ob sie von einem Pflegedienst unterstützt werden muss.

-          Wenn die Intervention eines Pflegedienstes notwendig ist, ist es die Verantwortlichkeit des Referenten der AEC über die Verteilung der Hilfe und der Pflege zu entscheiden, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Für den Fall, dass die Pflegeperson nicht mehr zur Verfügung steht, haben Sie immer die Möglichkeit, einen Pflegedienst Ihrer Wahl einzubinden, um Ihre Pflege sicherzustellen

Wenn Hilfe Und Pflege durch einen Pflegedienst nötig ist

Die Wahl des Anbieters bleibt Ihnen überlassen. Sie selbst müssen den Pflegedienst wählen (siehe nützliche Adressen) und die notwendigen Schritte unternehmen, um mit der Betreuung/Hilfe zu beginnen, wie vom Referenten der AEC vorgegeben.

Betreffend einer Auszahlung von Leistungen

Im Fall, dass ausschließlich ein Pflegedienst interveniert wird die Pauschale für Sachleistungen im Bereich der Verrichtungen des täglichen Lebens (Actes essentiels de la vie : AEV) direkt von der Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) an den Pflegedienst gezahlt. Gegebenenfalls werden die Kosten im Zusammenhang mit den verschiedenen gewährten Aktivitäten ebenfalls direkt an den Pflegedienst gezahlt.

Im Fall, dass ein Pflegedienst und eine Pflegeperson an Ihrer Pflege beteiligt sind, wird die Aufteilung der benötigten Hilfe und Pflege, d. h. zwischen dem, was durch den Pflegedienst und dem, was durch die Pflegeperson geleistet wird, in Ihrer Synthese dargestellt. Je nach gewählter Aufteilung werden die entsprechenden Sach- und Geldleistungen gezahlt.

Im Fall, dass ausschließlich eine Pflegeperson interveniert kann Ihnen eine Geldleistung gezahlt werden für die Durchführung der von der Pflegeperson erbrachten Hilfe in den Verrichtungen des täglichen Lebens und/oder in der Unterstützung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Die zugewiesene Pauschale wird in Euro pro Woche (Geldleistung) ausgedrückt und ist als Anerkennung der geleisteten Arbeit der Pflegeperson zu verstehen.

Nützliche Adressen

Ministère de la Famille et de l’Intégration

Senioren-Telefon :

Té. (+352) 247-86000

Informationsdienst für Senioren

www.luxsenior.lu

Liste mit dem Angebot aller Strukturen für ältere Menschen

Info Handicap

Tél. (+352) 366 466

www.info-handicap.lu

Informationszentrum bezüglich aller Fragen in Verbindung mit einer Behinderung

Beitragszahlung für die Pensionsversicherung der Pflegeperson

Die Pflegeversicherung kann Beiträge für die Rentenversicherung der Pflegeperson übernehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Centre commun de la sécurité sociale

Tél. (+352) 40 141-1

www.ccss.lu

 

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