Verfahren

Personen, die der Ansicht sind, Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung zu haben, müssen einen entsprechenden Antrag bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) stellen.

Um die Art und den Umfang der Leistungen festzulegen, auf die eine pflegebedürftige Person Anspruch hat, muss ihre Pflegebedürftigkeit bewertet werden.

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