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Im häuslichen Umfeld erbrachte Leistungen
Einer der vier Leitgrundsätze der Pflegeversicherung ist, den Verbleib im häuslichen Wohnumfeld gegenüber der Unterbringung in einer Hilfe- und Pflegeeinrichtung zu bevorzugen.
Diese Bevorzugung ergibt sich aus dem Bemühen darum, jeder Person solange wie möglich zu einem Leben unter angemessenen Umständen in ihrem Zuhause zu verhelfen. Um dieses Ziel zu erreichen, übernimmt die Pflegeversicherung die folgenden Leistungen:
- Sachleistungen;
- Geldleistungen;
- Pauschale für Inkontinenzmaterial;
- technische Hilfsmittel;
- Wohnraumanpassungen;
- Rentenversicherungsbeiträge der Pflegeperson.
Nachstehend finden Sie zusätzliche Informationen für Antragsteller, die in ihrem häuslichen Umfeld leben: