Antrag auf Leistungen bei der Pflegeversicherung

Die Beantragung der Leistungen erfolgt anhand eines Formulars zur Beantragung der Leistungen der Pflegeversicherung, das bei folgenden Stellen erhältlich ist:

  • Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS)

Tel.: (+352) 2757 - 4455
Fax: (+352) 2757 - 4619
E-Mail

Montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr  

  • Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC) der Pflegeversicherung

Helpline Sekretariat der AEC
Tel.: (+352) 247-86060
Fax: (+352) 247-86061
E-Mail

Montags bis freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr

Der Antrag besteht aus einem vom Antragsteller auszufüllenden Formular UND einem vom behandelnden Arzt auszufüllenden ärztlichen Gutachten (R20): der Antrag auf Leistungen ist erst vollständig, wenn beide Teile bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) eingegangen sind.

Das ärztliche Gutachten (R20) ist für den Antragsteller kostenlos: der Arzt wird direkt von der Pflegeversicherung vergütet.

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss an folgende Stelle geschickt werden:

Nationale Gesundheitskasse (CNS)
Pflegeversicherung
Postfach 1023
L- 1010 Luxemburg

Der Eingang des Antrags wird durch eine Empfangsbestätigung validiert, auf der ebenfalls das Datum des Beginns des Anspruchs auf die Leistungen angegeben ist. Wird der Antragsteller nach der Begutachtung durch die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt, werden die von einem Pflegedienst erbrachten Hilfe- und Pflegeleistungen (Sachleistungen) ab dem Datum des Antrags geschuldet.