Bewertung der Pflegebedürftigkeit

Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) übermittelt den Antrag an die Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC) der Pflegeversicherung, die für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Bestimmung des Schweregrades (Pflegestufe) zuständig ist.

Die Bewertung der Pflegebedürftigkeit wird von einer Gesundheitsfachkraft der AEC beim Antragsteller zu Hause, in den Räumlichkeiten der AEC oder in der jeweiligen Einrichtung vorgenommen. Der Antragsteller wird über den Termin der Bewertung informiert.

In der Regel handelt es sich bei dieser Fachkraft um den für den Antrag und die entsprechenden Folgemaßnahmen zuständigen Sachbearbeiter. Seine Kontaktdaten werden dem Antragsteller bei der Bewertung mitgeteilt.

Bei der Bewertung wird die Fähigkeit des Pflegebedürftigen untersucht, die Aktivitäten des täglichen Lebens auszuführen. Der Antragsteller und gegebenenfalls eine Person seines Umfelds werden befragt.

Nach der Bewertung hält der Sachbearbeiter die benötigten Hilfe- und Pflegeleistungen, auf die die pflegebedürftige Person während einer Woche Anspruch hat, in einer Aufstellung fest. Anhand dieser Aufstellung der Pflegestandards kann auch ermittelt werden, ob die pflegebedürftige Person den Mindestbedarf von 3,5 Stunden/Woche an Hilfe- und Pflegeleistungen im Bereich der Aktivitäten des täglichen Lebens erreicht hat.

Was tun bei dringendem Bedarf an Hilfe- und Pflegeleistungen, wenn eine Person in ihrem häuslichen Umfeld lebt?

Die betroffene Person kann sich direkt an einen Anbieter ihrer Wahl (ein Pflegedienst) wenden, der sie über die Modalitäten der Übernahme informiert.

Wird die Person nach der Bewertung durch die Bewertungs- und Kontrollbehörde (AEC) der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt, werden die von einem Fachdienst erbrachten Hilfe- und Pflegeleistungen (Sachleistungen) ab dem Datum des Antrags geschuldet.

Was tun bei dringendem Bedarf an technischen Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassung?

Für sämtliche Auskünfte im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln, einer Wohnraum- oder einer Fahrzeuganpassung kann man sich an die Helpline „Technische Hilfsmittel“ der AEC wenden:

  • Telefonnummer: (+352) 247-86040
  • E-Mail : helpline.at.lo@ad.etat.lu
  • Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr

 

WICHTIG: Sie sollten keinesfalls auf eigene Initiative technische Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Pflegebett, Gehhilfen) kaufen oder Wohnraumanpassungsarbeiten beginnen. Sie sollten unbedingt die Genehmigung der AEC abwarten. Das Gesetz sieht keine rückwirkende Kostenübernahme vor.