Treppenlifte

Voraussetzungen

Sie haben einen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt.

Ihre Lebensplanung beinhaltet einen langfristigen Aufenthalt in Ihrem Zuhause: Sie müssen während der Dauer, die auf Ihrem offiziellen Entscheid genannt wird, in Ihrem mit einem Treppenlift ausgestatteten Zuhause wohnen bleiben. Wenn Sie ohne triftigen Grund vor dem genannten Datum ausziehen, müssen Sie den Restbetrag übernehmen [1].

Sie sind:

  • Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, die bzw. das Sie bewohnen.
  • Mieter oder Miteigentümer: haben Sie das prinzipielle Einverständnis für die Montage eines Treppenliftes durch die Administration d’évaluation et de contrôle (AEC) de l’assurance dépendance, benötigen Sie zusätzlich das schriftliche Einverständnis des Eigentümers bzw. der Miteigentümerschaft, auf Basis eines Schreibens welches sie von der AEC zugeschickt bekommen werden.

Vorgehensweise

Ihr Ansprechpartner bei der AEC stattet Ihnen einen Besuch zuhause ab. Er stellt anhand Ihrer Möglichkeiten Treppen zu steigen fest, ob ein Treppenlift im Sinne der Pflegeversicherung benötigt wird. Ist dies der Fall, und Ihre Lebensplanung beinhaltet einen langfristigen Aufenthalt in Ihrem Zuhause, können Sie schnellstmöglich Kontakt zu 2 Firmen Ihrer Wahl aufnehmen, um Kostenvoranschläge anzufordern. Die Kostenvoranschläge können auch schon vor dem Hausbesuch Ihres Ansprechpartners der AEC angefordert werden. Sie dürfen jedoch keine Verpflichtung bei einer Firma eingehen. Sie senden diese beiden Kostenvoranschläge an die Pflegeversicherung (AEC). Diese werden von Ihrem Ansprechpartner überprüft. Ihr Ansprechpartner behält sich das Recht vor, die Kostenvoranschläge bei Bedarf anpassen zu lassen. Extrawünsche, die zusätzliche Kosten verursachen, fallen zu Ihren Lasten.

Sie erhalten einen offiziellen Bescheid von der CNS, der die Höhe der Kostenübernahme ausweist mit den(r) zur Wahl stehenden Firmen (Firma). Den ausgefüllten Bescheid senden Sie bitte an die CNS zurück und diese tätigt dann die Bestellung bei der von Ihnen ausgewählten Firma. Die von Ihrem Ansprechpartner bestätigte Konfiguration kann nicht ohne vorherige Absprache abgeändert werden.

Nach der Montage

Der Treppenlift muss von einer zugelassenen Prüfstelle abgenommen werden, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Diesem Termin ist aus Sicherheitsgründen in Ihrem eigenen Interesse unbedingt nachzugehen. Darüber hinaus erlauben wir uns, Sie daran zu erinnern, dass die in Artikel 12 bis der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 22.12.2006 genannte Aufenthaltsdauer ab diesem Datum berechnet wird. Das von Ihnen gewählte Unternehmen ist für die Organisation dieser technischen Inspektion verantwortlich.

Die AEC behält sich das Recht vor, die Installation zu kontrollieren.

Sie sind Eigentümer des installierten Treppenliftes und somit sind die Kosten für den jährlichen Wartungsvertrag, die jährlichen Kontrollen durch ein zugelassenes Kontrollinstitut, sowie etwaige Reparaturkosten von Ihnen zu tragen.

Kosten für eine eventuelle spätere Demontage des Treppenliftes und für die Wiederherstellung des Originalzustandes der Treppe werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.

Es ist wichtig zu bemerken, dass die Installation eines Treppenliftes eine Anpassung Ihres Pflegeplanes bewirken kann.

Anmerkungen

Der Antragsteller kann bei der Treppenliftfirma eine Anfrage für die direkte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3% stellen. Dieser Steuersatz wird durch die ausführende Firma beantragt und wird angewandt, falls die im großherzoglichen Beschluss vom 30. Juli 2002 festgelegten Begrenzungen und Bedingungen für Anschaffungs- und Renovierungsarbeiten erfüllt sind.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass die Arbeiten zur Installation eines Treppenliftes einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen können (Staub, Schmutz, Bohrungen in Treppe oder Mauer, usw.).

 

[1] Art. 12 bis. du Règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006 déterminant 1. Les modalités et les limites de la prise en charge des aides techniques par l’assurance dépendance:

« Le logement équipé d’une plate-forme élévatrice ou d’un élévateur d’escalier, subventionné par l’assurance dépendance, doit être habité par le bénéficiaire pendant au moins douze mois à compter de la date de la réception de l’installation de l’aide technique par un organisme de contrôle agrée. A ce délai s'ajoute un délai d'un mois supplémentaire pour chaque tranche de 350 euros accordée. Tout changement de domicile intervenant endéans ce délai doit être déclaré à l'organisme gestionnaire de l'assurance dépendance dans le mois suivant ce changement de domicile.

A défaut de respect de ces conditions, le montant pris en charge doit être restitué. A cet effet un montant de 350 euros est mis en compte pour chaque mois de la durée d'habitation qui n'a pas été respectée.

L'organisme gestionnaire peut dispenser de la restitution, si des raisons impérieuses motivent l'abandon du logement équipé d’une plate-forme élévatrice ou d’un élévateur d’escalier, l’Administration d’évaluation et de contrôle de l’assurance dépendance entendue en son avis. »

 

 

Pflegeversicherung (Assurance dépendance)

Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC)

4, rue Mercier L-2974 Luxembourg

www.assurance-dependance.lu

HELPLINES AEC

Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr

Helpline Sekretariat  

Für allgemeine Auskünfte

Telefon: (+352) 247-86060

secretariat@ad.etat.lu

Fax: (+352) 247-86061

Helpline Technische Hilfsmittel

Für sämtliche Auskünfte im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln, einer Wohnraum- oder einer Fahrzeuganpassung

Telefon: (+352) 247-86040

helpline.at.lo@ad.etat.lu

Fax : (+352) 247-86055

Zum letzten Mal aktualisiert am