Handlauf / Geländer

Voraussetzungen

Sie haben einen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt.

Sie sind:

  • Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, die bzw. das Sie bewohnen.
  • Mieter oder Miteigentümer: Nach der grundsätzlichen Genehmigung des Einbaus eines Handlaufs (bzw. Geländers) durch die Administration d’évaluation et de contrôle (AEC) de l’assurance dépendance, benötigen Sie das schriftliche Einverständnis des Eigentümers bzw. des Miteigentümers/der Miteigentümer auf der Grundlage eines Briefes, den Sie von der AEC erhalten.

Wann interveniert die Pflegeversicherung?

Die AEC geht davon aus, dass aus Sicherheitsgründen jede Treppe mit Handlauf oder Geländer versehen sein muss. Aus diesem Grunde schreitet die Pflegeversicherung erst ein, wenn aus funktionellen Gründen ein beidseitiger Handlauf oder Geländer erforderlich ist. Die Pflegeversicherung übernimmt eine Seite des Handlaufes oder Geländers, die andere Seite ist entweder schon installiert oder muss durch den Antragsteller übernommen werden[1].

 

[1] Article 12 (3) du règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006 déterminant 1. Les modalités et les limites de la prise en charge des aides techniques par l’assurance dépendance : « Lorsque l’installation d’une main courante ou d’un garde-corps en bilatéral est indispensable afin de permettre au bénéficiaire d’accéder à une seule entrée du logement ou aux lieux de vie à l’intérieur du logement, une seule main courante ou un seul garde-corps est pris en charge par l’assurance dépendance. »

Vorgehensweise

Ihr zuständiger AEC-Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause, um entsprechend Ihrer Schwierigkeiten beim Treppensteigen den Bedarf an einem beidseitigen Handlauf oder Geländer festzustellen. Vorausgesetzt dass es Ihr Wunsch ist, langfristig in Ihrer Wohnung zu bleiben und der Einbau eines beidseitigen Handlaufes (bzw. Geländers) durch die AEC genehmigt wurde, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einer/mehreren Firmen aufnehmen und ein Angebot anfordern (In den „Pages Jaunes“ finden Sie Adressen unter dem Stichwort „Serrurier / Schlosser“ bzw. „Menuisier / Schreiner“).

Senden Sie das Angebot bitte an die Pflegeversicherung (AEC), wo dieses von Ihrem zuständigen AEC-Mitarbeiter geprüft wird. Das Angebot können Sie auch bereits vor dem Besuch des AEC-Mitarbeiters anfordern, ohne sich jedoch gegenüber der Firma zu verpflichten.

Der AEC-Mitarbeiter behält sich das Recht vor, das Angebot gegebenenfalls ändern zu lassen.

Die Beteiligung der Pflegeversicherung ist eventuell begrenzt. Sollte der Preis die vorgesehene Preisobergrenze überschreiten, gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten. Persönliche Wünsche, welche zusätzliche Kosten verursachen, gehen ebenso zu Ihren Lasten.

Sie erhalten von der CNS einen offiziellen Entscheid mit dem Auftragsformular, auf dem der übernommene Betrag ebenso wie der Name der Firma eingetragen ist. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular bitte an die CNS zurück (die Adresse ist bereits auf dem Formular vermerkt).

Die CNS erteilt der Firma den Auftrag.

Die von Ihrem zuständigen AEC-Mitarbeiter festgelegte Ausgestaltung kann danach nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

Anmerkungen zur Ausstattung

  • Jede zu bewältigende Treppenstufe muss durch den Handlauf bzw. das Geländer abgedeckt sein.
Handlauf
  • Der Handlauf bzw. das Geländer sollten durchlaufend sein.
  • Bitte legen Sie dem Angebot eine Skizze bei.
  • Das Angebot muss genaue Angaben enthalten über:
    • die Kosten pro laufenden Meter für jede Treppe
    • getrennte Preise für verschiedene Treppen

Telefonnummern und nützliche Adressen

ADAPTH asbl :

36, rue de Longwy

L-8080 Bertrange 

Tél. (+352) 43 95 58

 

Pflegeversicherung (Assurance dépendance)

Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC)

4, rue Mercier L-2974 Luxembourg

www.assurance-dependance.lu

 

HELPLINES AEC

Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr

Helpline Sekretariat  

Für allgemeine Auskünfte

Telefon: (+352) 247-86060

secretariat@ad.etat.lu

Fax: (+352) 247-86061

Helpline Technische Hilfsmittel

Für sämtliche Auskünfte im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln, einer Wohnraum- oder einer Fahrzeuganpassung

Telefon: (+352) 247-86040

helpline.at.lo@ad.etat.lu

Fax : (+352) 247-86055

 

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