Fahrzeugumbau

Voraussetzungen

Sie haben einen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt: „La prise en charge des aides techniques par l’assurance dépendance ainsi que les frais engagés pour leur implémentation n’est possible que sur avis préalable de l’Administration d’évaluation et de contrôle (AEC) de l’assurance dépendance.“

(Règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006 déterminant 1. les modalités et les limites de la prise en charge des aides techniques par l’assurance dépendance (…))

Vorgehensweise

Ihr zuständiger AEC-Mitarbeiter nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um

  • den Bedarf in Bezug auf einen eventuellen Fahrzeugumbau festzustellen,
  • Sie nötigenfalls bei der Auswahl eines Fahrzeugs zu beraten. Die Wahl des richtigen Fahrzeugs ist ausschlaggebend für eine zukünftige optimale Nutzung. Die Anforderungen an die Ausstattung des Fahrzeugs in Bezug auf Ihre spezifischen Bedürfnisse müssen vorab mit Ihrem zuständigen AEC-Mitarbeiter geklärt werden.

Auf diese Weise können Sie Probleme hinsichtlich der folgenden Punkte vermeiden:

  • Zugänglichkeit des Fahrzeugs (z.B. Öffnung der Türen)
  • Sitzhöhe
  • Dachhöhe
  • Zugang zum Kofferraum
  • Größe des Innenraums

Im Allgemeinen werden nur die Kosten für den Umbau privat genutzter Fahrzeuge von der Pflegeversicherung übernommen.

Was den Umbau des Führerstandes betrifft, können nur die im Führerschein aufgeführten Umbauten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Für die Eintragung im Führerschein vereinbaren Sie bitte einen Termin im Ministère du Développement durable et des Infrastructures, Département des transports, Commission médicale.

Wenn der Fahrzeugumbau in Absprache mit Ihrem AEC-Mitarbeiter festgelegt wurde, nehmen Sie Kontakt zu Firmen auf, um Angebote anzufordern.

Schicken Sie bitte mindestens 2 Angebote an die AEC. Diese Angebote werden von Ihrem zuständigen AEC-Mitarbeiter geprüft, der sich das Recht vorbehält, die Angebote gegebenenfalls ändern zu lassen.

Die für den Fahrzeugumbau übernommenen Kosten dürfen die im Anhang der Großherzoglichen Verordnung aufgelisteten Preise pro Art des Umbaus nicht übersteigen. Die Kumulierung mehrerer in der Liste angegebener Umbauten ist möglich, darf jedoch den Höchstbetrag von 35.000 Euro insgesamt nicht übersteigen.

Fahrzeugumbauten, ausgenommen spezielle Kindersitze, können nur alle 5 Jahre von der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Kosten für durch einen Autounfall zerstörte oder beschädigte Umbauten werden nicht vor Ablauf dieser Frist erneut durch die Pflegeversicherung übernommen. Sie sind verpflichtet, Ihr umgebautes Fahrzeug gegen Diebstahl zu versichern. Persönliche Wünsche, die zusätzliche Kosten verursachen, gehen zu Ihren Lasten.

Sie erhalten von der Gesundheitskasse (CNS) einen offiziellen Entscheid mit dem Auftragsformular, auf dem der übernommene Betrag ebenso wie der Name/die Namen der ausgewählten Firma/Firmen eingetragen ist/sind. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular bitte an die CNS zurück.

Die CNS erteilt der von Ihnen ausgewählten Firma den Auftrag.

Die von Ihrem zuständigen AEC-Mitarbeiter festgelegte Ausgestaltung kann danach nur mit vorheriger Zustimmung der AEC geändert werden.

Verschiedene Arten des Fahrzeugumbaus

  • Anpassung des Führerstandes
  • Zugang des Leistungsempfängers zum Fahrzeug
  • Zugang des Leistungsempfängers im Rollstuhl zum Fahrzeug
  • Verladen des Rollstuhls

 

Hier erhalten Sie Informationen über Firmen, die Fahrzeugumbauten durchführen:

  • Info-handicap: Tel. 366 466-1 – Fax: 360 885
  • www.editus.lu : Suche „Fahrzeugumbau / Adaptation automobile“

 

Pflegeversicherung (Assurance dépendance)

Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC)

4, rue Mercier L-2974 Luxembourg

www.assurance-dependance.lu

 

HELPLINES AEC

Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr

Helpline Sekretariat  

Für allgemeine Auskünfte

Telefon: (+352) 247-86060

secretariat@ad.etat.lu

Fax: (+352) 247-86061

Helpline Technische Hilfsmittel

Für sämtliche Auskünfte im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln, einer Wohnraum- oder einer Fahrzeuganpassung

Telefon: (+352) 247-86040

helpline.at.lo@ad.etat.lu

Fax : (+352) 247-86055

 

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