Wohnraumanpassung

Voraussetzungen

Sie haben einen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt.

Ihre Lebensplanung beinhaltet einen langfristigen Aufenthalt in Ihrem Zuhause: Sie müssen während der Dauer, die auf Ihrem offiziellen Entscheid genannt wird, in Ihrem angepassten Zuhause wohnen bleiben. Wenn Sie ohne triftigen Grund vor dem genannten Datum ausziehen, müssen Sie den Restbetrag des Umbaus übernehmen. (Règlement grand-ducal modifié du 22 décembre 2006 déterminant (…) 2. les modalités et les limites de la prise en charge des adaptations du logement par l’assurance dépendance).

Sie sind:

  • Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, die bzw. das Sie bewohnen.
  • Mieter oder Miteigentümer: haben Sie das prinzipielle Einverständnis für eine Wohnraumanpassung durch die Administration d’évaluation et de contrôle (AEC) de l’assurance dépendance, benötigen Sie zusätzlich das schriftliche Einverständnis des Eigentümers bzw. der Miteigentümerschaft auf Basis eines Schreibens welches sie von der AEC zugeschickt bekommen werden.

Ausarbeitung des Projektes einer Wohnraumanpassung :

  1. Ein Experte der Pflegeversicherung (AEC) wird einen Besuch bei Ihnen zuhause durchführen. Diese Person ist Ihr Ansprechpartner für Ihr Dossier und wird mit Ihnen zusammen nach der bestmöglichen Lösung für Ihre spezielle Situation suchen. Wenn technische Hilfsmittel keine Lösung bringen und Sie definitiv in Ihrem zuhause bleiben wollen, kann eine Anpassung des Wohnraumes durch die AEC vorgeschlagen werden, dies in Zusammenarbeit mit der ADAPTH asbl.
  2. Ein Experte der ADAPTH wird bei Ihnen vor Ort die verschiedenen Möglichkeiten der Wohnraumanpassung analysieren. Dabei wird mit Ingenieuren oder Architekten zusammengearbeitet, die die technische Machbarkeit der vorgeschlagenen Lösungen prüfen.
  3. Wenn mehrere Lösungen von der ADAPTH vorgeschlagen werden, wird Ihr AEC -Ansprechpartner sich mit Ihnen in Verbindung setzen um in gegenseitigem Einvernehmen eine Lösung zurück zu behalten. Dieses Projekt wird von der ADAPTH in einem Lastenheft (« cahier de charges fonctionnel ») beschrieben.
  4. Sie erhalten eine Kopie dieses Lastenheftes, welches Sie sorgfältig lesen sollten. Sie können Ihre Zustimmung oder Ihre Kommentare bezüglich dieser Lösung an Ihren AEC- Ansprechpartner weiterleiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle späteren Änderungen dieser zurückgehaltenen Lösung, die zusätzliche Kosten verursachen sollten, zu Ihren Lasten sind.
  5. Auf der Grundlage dieser gemeinsam festgehaltenen Lösung wird dann ein sogenanntes technisches Lastenheft (« cahier de charges technique ») durch die ADAPTH und deren Partner realisiert, in dem technische Spezifikationen für die Unternehmen aufgeführt werden.
  6. Dieses technische Lastenheft wird Ihnen in 2 Exemplaren zugesendet mit dem Ziel Angebote für die Arbeiten zu erhalten. Sie müssen hierfür zwei verschiedene Unternehmen Ihrer Wahl kontaktieren. Sollten Sie Hilfe benötigen diese Angebote zu bekommen, wenden Sie sich bitte an die ADAPTH.
  7. Die beiden vollständig ausgefüllten Angebote senden Sie bitte an Ihren Ansprechpartner bei der AEC. Hier werden die Angebote analysiert und bei Bedarf durch die ADAPTH überprüft.

Die Umsetzung der Wohnraumanpassung

  1. Sie erhalten einen offiziellen Entscheid der Gesundheitskasse (CNS), der Ihnen die Höhe der bewilligten Gelder, sowie die Namen der Firmen mitteilt, die den Vorschriften entsprechen.
  2. Bevor Sie eines der genannten Unternehmen mit der Ausführung der Arbeit beauftragen, müssen Sie Ihre Wahl der ADAPTH mitteilen.
  3. Eine Beaufsichtigung der Arbeiten durch die ADAPTH ist vorgesehen. Rechnungen für geleistete Arbeit müssen an die ADAPTH zur Analyse gesendet werden. Nach der Überprüfung werden sie an die CNS zur Auszahlung an das Unternehmen weitergeleitet.
  4. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Umbauarbeiten zu Unannehmlichkeiten führen können. Die betroffenen Räumlichkeiten stehen in der gesamten Bauzeit nicht zur Verfügung, im Durchschnitt beträgt dieser Zeitraum zwischen 1-3 Wochen. Unvorhersehbare Ereignisse können diese Zeit verlängern und weitere Arbeiten erfordern. Während des Umbaus werden Sie mit Geräusch- und Staubbelastung rechnen müssen, sowie der Anwesenheit der Arbeiter.
  5. Die Gesamtdauer des Projektes liegt erfahrungsgemäß zwischen 6 bis 24 Monaten, je nach der Größe des Projektes.
  6. Eine offizielle Abnahme der Arbeiten wird in Anwesenheit Ihres Ansprechpartners der AEC oder der ADAPTH durchgeführt.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Umbau eine Anpassung Ihres Pflegeplanes bewirken kann.

Telefonnummern und nützliche Adressen

Adapth asbl :

36, rue de Longwy

L-8080 Bertrange

Tel. (+352) 43 95 58

 

Pflegeversicherung (Assurance dépendance)

Bewertungs- und Kontrollbehörde (Administration d’évaluation et de contrôle - AEC)

4, rue Mercier L-2974 Luxembourg

www.assurance-dependance.lu

HELPLINES AEC

Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 und von 13:30 bis 16:30 Uhr

Helpline Sekretariat  

Für allgemeine Auskünfte

Telefon: (+352) 247-86060

secretariat@ad.etat.lu

Fax: (+352) 247-86061

Helpline Technische Hilfsmittel

Für sämtliche Auskünfte im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln, einer Wohnraum- oder einer Fahrzeuganpassung

Telefon: (+352) 247-86040

helpline.at.lo@ad.etat.lu

Fax : (+352) 247-86055

 

Aktualiséiert