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Pflegeversicherung in Kürze
Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Luxemburg. Sie übernimmt die Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen pflegebedürftiger Personen.
- Als pflegebedürftig gilt jede Person, die, unabhängig von ihrem Alter, eine erhebliche und regelmäßige Hilfe und Pflege benötigt um die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) auszuführen.
Die Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) beinhalten die Bereiche der Körperpflege, des Toilettengangs, der Ernährung, des An-und Auskleidens und der Mobilität.
- Der Pflegebedürftigkeit muss eine medizinische Ursache zugrunde liegen.
Der Hilfebedarf muss in Folge einer körperlichen, psychischen, geistigen Krankheit oder Behinderung aufreten.
- Die Hilfestellung muss erheblich und regelmäßig sein.
Der Hilfebedarf in den ATL muss mindestens 3,5 Stunden pro Woche betragen (Mindestbedarf).
- Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen bleiben oder endgültig sein.
Die Pflegeversicherung tritt nicht ein, wenn Sie nur kurzzeitig oder lediglich für die Haushaltsführung oder die Zubereitung der Mahlzeiten Hilfe benötigen.
Wenn die pflegebedürftige Person zu Hause lebt, kann die benötigte Hilfe- und Pflegeleistung von einem Pflegedienst und/oder von einer Pflegeperson erbracht werden. Die Kosten des Pflegedienstes werden von der Pflegeversicherung direkt übernommen. Falls eine private Pflegeperson die benötige Pflege erbringt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Geldleistung an die pflegebedürftige Person ausbezahlt werden.
Lebt die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung für ältere oder behinderte Menschen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Hilfe- und Pflegeleistungen, die dort erbracht werden. Die Unterkunftskosten und Verpflegung bleiben zu Lasten der pflegebedürftigen Person.
Die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung
- Hilfe- und Pflegeleistungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)
Körperpflege, Toilettengang, Ernährung, An- und Auskleiden, Mobilität
- Aktivitäten zur Unterstützung der Unabhängigkeit
Spezielle Aktivitäten, individuell oder in der Gruppe, zuhause oder in einer Einrichtung
- Aktivitäten zur Unterstützung der häuslichen Pflege
Individuelle Aufsicht zuhause, Aufsicht in der Gruppe in einer Tagesstätte, Nachtwache, Schulung der Pflegeperson, Einweisung zur Nutzung technischer Hilfsmittel, Unterstützung bei den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Betreuungsaktivitäten in einer Einrichtung
Betreuung der pflegebedürftigen Person während des Tages
- Kostenbeteiligung bei Inkontinenzmaterial
- Beitragszahlung der Pensionsversicherung für die Pflegeperson
- Technische Hilfsmittel
z.B. Gehgestell, Rollstuhl, Duschstuhl, Toilettensitzerhöhung, Pflegebett,….
- Anpassung des Fahrzeugs
- Anpassung des Wohnraums
Ein Antrag bei der Pflegeversicherung kann auch ausschließlich für einen Bedarf an technischen Hilfsmitteln, eine Anpassung des Fahrzeugs oder des Wohnraums gestellt werden.
Antragsformular :
- Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS)
- Administration d’évaluation et de contrôle (AEC) de l’assurance dépendance
- Internet
Nützliche Adressen
Caisse nationale de santé (CNS)
Département Assurance dépendance
125, route d’Esch, B.P. 1023, L-1010 Luxembourg
Tel. (+352) 27 57 - 4455
Ministère de la Famille et de l’Intégration
13c, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg
Informationsdienst für Senioren
SENIOREN-TELEFON
Tel. (+352) 247-86000
Liste mit dem Angebot aller Strukturen für ältere Menschen
Fonds national de solidarité
8 - 10, rue de la Fonderie
B.P. 2411, L-1024 Luxembourg
Tel. (+352) 49 10 81-1
Bezuschussung der Unterkunftskosten in einer Einrichtung
Centre commun de la Sécurité sociale
125, route d’Esch, L-2975 Luxembourg
Tel. (+352) 40 141 - 1
Pensionsversicherung der Pflegeperson
Info-Handicap
65, av. de la Gare, L-1611 Luxembourg
Tel. (+352) 366 466
Nationale Informations- und Begegnungsstelle im Bereich Behinderung